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Hi zusammen, das Jahr ist jetzt zur Hälfte rum und ich denke jeder hat sich bereits grundlegend Gedanken gemacht, wie er mit § 20 Absatz 6 Satz 4 umgehen soll.
„Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 dürfen nur in Höhe von 10 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste je Folgejahr nur bis zur Höhe von 10 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 verrechnet werden dürfen."
Ich persönlich hatte eigentlich vor gehabt, mein Trading von Aktien auf Futures umzustellen. Das war noch vor der Gesetztesänderung. Jetzt muss ich wohl doch weiter bei Aktien bleiben. Ich trade seit einigen Monaten nach Al Brooks bzw. PATs und der Handel scheint im E-Mini wesentlich besser anwendbar zu sein als in Aktien.
Wie habt ihr das gelöst? Hier sind ja fast nur Futures-Trader, gründet ihr jetzt alle eine GmbH!?
"If you don't design your own life plan, chances are you'll fall into someone else's plan. And guess what they have planned for you? Not much." - Jim Rohn
Ich empfehle die polnische GmbH (Sp.z o.o.). Minimales Grundkapital, zur Zeit 9% Steuer auf Gewinn oder 18% bei Auszahlung an Gesellschafter. Ein Traum im Vergleich zu Deutschland.
Keine Ahnung, musst Du recherchieren. Ich kann nur für Polen detaillierte Infos geben, da ich hier seit ein paar Jahren lebe, ne Sp.z o.o. betreibe und mein Handelskonto bei Dorman habe. Ich hab erst heute meine monatliche Einkommenssteuer bezahlt: 3700,- brutto =~ 3000,- netto. Da ist die Krankenkasse bereits mit drin und Rente spar ich privat an (das geht hier).
Der Bundesrat spricht sich für die Streichung der 2019 (BGBl. I 2019, 2875) geschaffenen neuen Verlustverrechnungsbeschränkungen im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen aus.