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-- Big Mike, Site Administrator
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Wie ist es, wenn man seinen Gewinn am 31.12. komplett investiert? Man hat also gar keinen Gewinn.
Am 01.01. könnte man dann ja wieder die eingegangenen Positionen rausnehmen und am ende des Jahres wieder seinen Gewinn voll investieren? Somit spart man sich Jahr für Jahr 25% Steuer?
Mag zwar sein, dass das in anderen Gegenden anders ausschaut,
aber südlich des Weißwurstäquators ist der Unterschied zwischen
Gewinn und Gewinnverwendung Stoff der 5. Klasse (auch in der Hauptschule ...).
Besteuert wird der Gewinn. Ob Du den Gewinn nach Steuern dann verbrennst
oder "investierst", interessiert das FA nicht die Bohne.
Ich will den Gewinn nicht nach Steuern verbrennen, ich will ihn vor Steuer ausgeben. Dann habe ich keinen Gewinn zu versteuern, weil ich eben diesen dann nicht habe.
Nehmen wir an, dass Du Anfang Januar eine im Vorjahr eröffnete Position mit Gewinn schließt Dann sind zwei Fälle denkbar:
(1) Depot/Handelskonto wird bei einer inländischen Bank/Broker geführt
Die Bank behält vom steuerlichen Gewinn 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag) ein, und führt diese an den Fiskus ab. Der zu versteuernde Anteil des Gewinns ist also sofort weg.
(2) Depot/Handelskonto wird bei einer ausländischen Bank/Broker geführt
Du erhälst den unversteuerten Bruttoertrag, musst dann aber bei der Steuererklärung für das laufende Jahr den steuerlichen Gewinn als Spekulationsgewinn angegeben und versteuern. Dein Geld ist hier auch weg, allerdings etwas später.
Deine Rechnung ist eine Milchmädchenrechnung. Wenn Du einen Gewinn reinvestierst, dann ist er bereits vorher versteuert worden. Die einige Gestaltungsmöglichkeit, die man über das Jahresende hat ist die folgende
- Position vor dem Jahreswechsel auflösen: Gewinn oder Verlust wird im alten Jahr veranlagt
- Position über den Jahreswechel stehen lassen: Gewinn oder Verlust wird im neuen Jahr veranlagt
Wer schon kräftig Verluste angehäuft hat, könnte also eine Position, die im Gewinn steht noch im alten Jahr auflösen, da dann wegen der Verrechnung von Gewinn und Verlust keine Steuern anfallen. Das gleiche gilt für Lebenskünstler, die so wenig verdient haben, dass der Gewinn auch nach Auflösung der Position noch unterhalb der zu versteuernden Freibeträge liegt.
Die Idee Gewinne steuerfrei zu reinvestieren, ist nicht neu. Die Nullkuponanleihe ist zum Beispiel dieser Idee geschuldet. Diese wird endfällig versteuert, da es ja zu keinen Zinszahlungen kommt. Hier werden die Zinsen praktisch steuerfrei investiert. Ein ähnliches Produkt wird zum Beispiel auch von Lebensversicherungen angeboten (siehe etwa flexibles Vorsorgekonto von Cosmos direkt). Der Fiskus schlägt zu, sobald Du eine Position wieder auflöst und der Veräußerungserlös auf Dein Konto fließt.
Das geht nicht. Der Gewinn entsteht zum Zeitpunkt der Veräußerung. Die Veräußerung löst auch die Steuerpflicht aus. Gewinn hast Du dann nicht, wenn es zu keiner Veräußerung kommt.
Wenn Du Gewinne nach Veräußerung steuerfrei reinvestieren möchtest, müsstest Du mit Freunden in einem Steuerparadies einen thesaurierenden (nicht ausschüttenden) Fonds auflegen und die Handelsgeschäfte über diesen Fonds abwickeln. Gewinne würden das Fondsvermögen erhöhen, ohne dass dadurch eine Steuerpflicht entsteht. Die Besteuerung der reinvestierten Gewinne erfolgt dann erst bei Veräüßerung von Fondsanteilen. Die Veranlagung erfolgt zum Abgeltungssteuersatz. In wieweit etwaige im Ausland angefallene Steuern angerechnet werden können, weiß ich nicht.