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Danke Renkotrader, für deine exzellente Zusammenfassung des Themas. Diese deckt sich mit meinen Erkenntnissen. Wichtig ist wirklich, das man nur mit dem eigenen Geld tradet und nicht Geld von woanders einsammelt. Das FA wird das, bei Bedarf, sehr schnell erkennen und Fragen stellen.
Die Finanzämter in den Ländern sind NICHT an Urteilen der Gerichte in anderen Bundesländern gebunden. Aber es ist natürlich von Vorteil, wenn ein Issue schon mal woanders durchgekaut und zum gerichtlichen Abschluss gebracht worden ist.
Meine ursprüngliche Frage war glaube ich, wie man mit den Kosten umgehen kann. Da wir beim Traden zweifelsfrei Kosten beim "Wertpapierkauf" haben, nämlich die Kommission bei Futures, frage ich mich, ob wir diese nicht absetzen können. Es gibt dafür eine eigene Zeile in der Anlage SO.
Ich glaube auch, dass der Stempel eines Steuerberaters bei 5 und mehrstelligen Gewinnen hilfreich sein kann. Diese Akte kommt nämlich zu 100% beim FA Chef auf dem Tisch. Leider habe ich noch immer keinen kompetenten Steuerberater gefunden.
danke für Deine Informationen! Sobald Du dazu genaueres weisst, wäre es gut, davon zu erfahren.
Über den Broker gibts ja alles aufgelistet. Dann bestünde die Arbeit nur darin, aus den Tages oder besser: den Monatsabrechnungen, die 3 Bestandteile aufzulisten: Gewinne, Verluste und Kosten. Dazu vielleicht noch Auszahlungs- und Kontoführungsgebühren, sofern vorhanden. Sowie Datenfeed? Handelsplattform-Gebühren? Ich weiss es nicht, wo da die Abgrenzung bei den Kosten ist...
Ich glaube nicht, dass wir die Gemeinkosten im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung absetzen können. Hier geht es speziell nur um die beim KAUF oder VERKAUF von Wertpapieren entstehenden Kosten. Ein Steuerberater wäre da natürlich hilfreich. ABER da das FA Deutsch nur normalen Aktienhandel kennt, ist diese Nomenklatur von Aktion auf den Futureshandel umzumünzen. Beim Aktion- und Fondshandel sind diese Kosten die anfallenden Gebühren beim Kauf (die ja gegenüber dem Futureshandel erheblich sind). Also gehe ich davon aus, das beim Futureshandel damit die Kommissionen gemeint sind. Das Problem ist aber, dass die Abrechnungen der Broker alle anders aussehen und englische Bezeichnungen haben. Damit müsste sich dann Frau Langweilig aus dem FA rumschlagen. Wenn das aber von einem Steuerberater schön aufgearbeitet wird, sind glaube ich am Ende alle Beteiligten zufrieden.
a) Commission Fees
b) Clearing Fees
c) Exchange Fees
d) NFA Fees
Dabei kostet nicht jedes Instrument immer alle Anteile, sind oft/meistens nur 3. Doch das ist ja egal. Anfallen tun die 4 verschiedenen Anteile, die kann man einzeln ausweisen und dann müsste das doch sauber sein mit den Monatsabrechnungen. Wobei die Monatsabrechnungen diese wieder zum Teil zusammenfasst. Doch nach meinem Verständnis ist es vollkommen egal, welche Bestandteile es sind. Kosten sind alle Anteile.
Es ist richtig, das alle 4 aufgeführten Kosten sich zu den Gesamtkosten addieren. Ich hatte das mit den Ausdruck "Kommission" anscheinend etwas vereinfacht. Ich weiß auch nicht, was Broker mit "All-In" Preisen auf den Abrechnungen zu stehen haben. Zumindest gehe ich davon aus, dass alles zu den absetzbaren Kosten gehört.
Jetzt mal nachgefragt: wenn doch der Broker die Abrechnungen so macht, dass alles miteinander verrechnet wird: wozu dann selbst das Ganze noch auftröseln? Ergibt das im Endeffekt nicht dasselbe wie das manuelle Auseinander und einzeln darstellen, um es dann wieder zu verrechnen/abzuziehen?
Grundsätzlich gilt, dass die einzelne Wertpapiertransaktion wertmäßig einzeln dargestellt werden muss. Somit fallen schon irgendwelche kumulierten Zahlen weg. Da jeder Broker eine andere Abrechnung auf den Tisch legt, kann man dazu auch nichts Konkretes sagen. Wenn die Kosten irgendwie "versteckt" sind (z.B. durch den Broker-Spread im Forexhandel) dann gibts auch keine extra auszuweisenden Kosten. Zum Beispiel müssen Trades in Fremdwährung gesondert beachtet werden. Ich bin der Meinung, dass beim Glattstellen der Position, der Betrag in Euro zum gültigen Tagessatz umgerechnet werden muss. Das Ergebnis ist dann der zu versteuernde Gewinn DIESES Trades in Euro. Es ist also ein großer administrativer Unterschied ob man seine Konten in EUR oder in einer Fremdwährung führt. Ein erfahrener Steuerberater kann diese Sachen einem bestimmt in 10 Minuten vermitteln.
Verstehe. Geht ja nun gar nicht, wenn dann Verlusttrades, sowie die Tradekosten, nicht mit in die Berechnung mit reinfließen würden!
Aber nochmal was anderes: muss ich nun jeden einzelnen Trade als eigene Position, also als Datenzeile, mit allem Klumpbatsch auflisten? Das kann ja wohl nicht sein...! Was ein Aufwand...! Und dazu kann man noch nicht mal den Ninjatrader nehmen, da der mit Euros nicht klarkommt. Also manuell...
Ich bezahle zwar nicht in D Steuern, aber das ist ja überall ähnlich.
Als Beleg nützt NT nichts, da du die Brokerabrechnungen brauchst. In NT kannst du ja irgendwelche Daten reinsetzen.
Bei uns in CH sind sie in der Regel zufrieden wenn man als Privater (falls man das angeben will) einen Jahresabschluss hat, und als Selbständiger Monatsauszüge nimmt (natürlich dann mit Buchhaltung). Dort kannst du ja trotzdem jeden einzelnen Trade aufgelistet haben.
sehr gut soweit
noch nen punkt
jeder, der ein US Konto hat, mußte ein W Formular ausfüllen. dadurch werden alle gewinne aus finanzgeschäften als kontrollmeldung an das BfF gesendet.
hatte die schon mal bei mir zuHause. war nicht lustig.