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Danke, aber können Sie ein Beispiel für eine Dienstleistung nennen, die der Buchhaltung und dem FA genügt? Gibt es Fälle, in denen das FA die tatsächlichen Verträge mit Eigenhandelsfirmen anfordert?
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Da wäre z.B. Trading-Beratung / - Consulting, oder auch Trader Support zu nennen. Mir sind keine Fälle bekannt, wo das FA irgendwelche Verträge angefordert hätte, erst recht nicht bei einer GmbH. Aber ich kenne natürlich auch nicht alle Einzelfälle.
"If you don't design your own life plan, chances are you'll fall into someone else's plan. And guess what they have planned for you? Not much." - Jim Rohn
Die FDP will doch eine Gesetzesintitative in den Bundestag einführen, die die Verlustbegrenzung auf 20.000 € und die untersagte Verrechnung von Aktien mit Derivaten
wieder aufhebt.
Hey, ich gehe mal davon aus, dass du dir auch schon mal Geld auszahlen lassen hast ?
Wenn ja, hättest du was dagegen, mir ein paar Fragen bezüglich des Kleingewerbe zu beantworten ?
Ich habe mich im Internet wegen eines Kleingewerbes, zwecks prop trading erkundet und werde da nicht ganz so schlau draus.
-Zahlst du zusätzlich ihk Gebühren ?
- im Internet steht, dass man auch Umsatzsteuer zahlen muss und zwar monatlich oder vierteljährlich. Wenn du aber das Reverse charge verfahren verwendest, dann dürften keine Umsatzsteuer anfallen ?
- was passiert, wenn man die gewinngrenze übersteigt ?
Falls mir noch was einfallen sollte, ergänze ich es hier
Ja, IHK Gebühren fallen an, fällt aber nicht ins Gewicht. Sind um die 110€ im Jahr.
Meiner persönlichen Meinung nach, sollte auf die “Kleinunternehmer” Regel verzichtet werden. Damit muss die Umsatzsteuer Voranmeldung (viertel jährlich) durchgeführt werden, aber man ist dadurch aber in der Lage seine gesamten Kosten steuerlich geltend zu machen.
Damit gibt es auch kein Thema mit der Gewinngrenze. Die ist nämlich ziemlich schnell erreicht/ überschritten.