Welcome to NexusFi: the best trading community on the planet, with over 150,000 members Sign Up Now for Free
Genuine reviews from real traders, not fake reviews from stealth vendors
Quality education from leading professional traders
We are a friendly, helpful, and positive community
We do not tolerate rude behavior, trolling, or vendors advertising in posts
We are here to help, just let us know what you need
You'll need to register in order to view the content of the threads and start contributing to our community. It's free for basic access, or support us by becoming an Elite Member -- see if you qualify for a discount below.
-- Big Mike, Site Administrator
(If you already have an account, login at the top of the page)
Es gibt auch Buchhaltungsprogs, wo man die Brokerabrechnung mit einem Mausclick importieren kann. Dazu bieten die Broker in der Regel die Statements nebst PDF auch in den entsprechenden Datenformaten an. Nur damit ihr nicht fünf Buchhalter anstellt
Hier ein Beispiel, mein letzter Handelstag (wohl auch dieses Jahr), aus der Brokerabrechnung:
STATEMENT DATE: DEC 14, 2012
CURRENCY CONVERSION RATE TO US 1.31730000
NET PROFIT/LOSS FROM TRADES 370.65
Umgerechnet in Euro: 281,37 EUR
Nun schaue ich auf die Website der ECB:
1 EUR = 1,3081 USD
Nun soll ich, warum auch immer, den Grund habe ich bisher immer noch nicht verstanden, den Umrechnungskurs vom Broker ignorieren und diesen anderen "offiziellen" nehmen. Gut, dann mache ich das mal theoretisch. Und was passiert: die Zahlen, die dabei herauskommen, also die Euros, haben dann nichts mehr mit meinem Tradingkapital gemein - ich habe dann je nach Sitaution zuviel oder zuwenig!
Neu dann: 283,35 EUR Gewinn gemacht. Super! Und der Differenzbetrag, weil ich nur einen REALEN Zugewinn von 281,37 EUR hatte: soll ich den dann aus privatem Geld nachschießen und ausgleichen, damit die Zahlen stimmen? Sorry, ich war nur ganz normal selbstständig, und habe eine einfache Buchführung betrieben - die jedoch auf den Cent genau. Keine Unstimmigkeiten. Nun soll das hier so gehandhabt werden? Da kann doch was nicht stimmen!
Währungsumrechnungen:
Konto ist in €, Gewinn/Verlust fällt in $ an.
Da führt man eine doppelte Buchhaltung mit Fremdwährungskonti.
Auf dem € Konto passiert während des Jahres nichts, da nur als Margin hinterlegt. (Ich gehe mal von Marginkonto aus). Natürlich werden Miete etc. dort verbucht, aber das hat ja nichts mit den hier behandelten Tradingstatements zu tun.
Gewinn/Verlust, Tradingspesen, Zinsen etc werden dem $ Konto belastet, da in $ anfallen. Wenn dort Geld auf das € Konto verschoben wird, dann zum effektiv verwendeten Umrechnungskurs. Ende Jahr muss man das alles in € haben. Dazu wird das $ Konto mit dem offiziellen Umrechnungskurs der Behörde in € bewertet, bleibt aber in $.
Einzelbuchung:
In der Buchhaltung gilt der Grundsatz, dass jedes Ereignis einzeln verbucht wird. Soviel zur Theorie. Ich hab mich diesbezüglich bei meiner Steuerbehörde erkundigt, worauf sie meinten, dass sie einen Abschluss pro Monat verbucht haben wollen. Mein Buchhalter will eine Buchung pro Tag.
Dito gilt ja auch für Parkmünzenkasse etc., wo einfach der Stand Anfang/Ende Monat verbucht wird, und nicht jede Parkuhrfütterung. Das geht dann wohl unter branchenspezifischer Handhabung.
Habt ihr das Gefühl, dass ein Würstchenstand jedes Würstchen einzeln verbucht. (Auch dort geht es ja oft um Geldwäsche). Da wird der Tagesabschluss der Kasse verbucht, und der Tageskassencoupon zu den Belegen gelegt. Analog zum Tradingstatement.
Schlau machen:
Ich habe mir bei meiner ersten Geschäftsgründung ein Buchhaltungsbuch gekauft und durchgeackert. Das wars dann. Es gibt in jedem Land Eigenheiten. Aber eine Doppelte Buchführung dürfte auch in D ähnlich aussehen wie hier. Das Länderspezifische in Buchhaltungssoftware ist ja jeweils einzig ein anders aufgebauter Kontenplan. Wobei man auch diesen individuel abändern kann.
Schlussfolgerungen:
Eine Buchhaltung für's Trading ist sehr einfach, da man keinen Bewertungsspielraum etc. (zumindest auf unserem Level) hat. Jeder Kleingewerbler hat es da viel schwieriger. Aber die Grundzüge sollte man trotzdem kennen/verstehen. Oder man gibt die Sache mal für ein Jahr auswärts.
Ich mache die Buchungen selber (ist ja der triviale Teil und lässt sich gleich mit der Statementdurchsicht erledigen). Dann geb ich die Sache dem Steuerberater für den Jahresabschluss und die Planung des nächsten Jahres. Das ist dann auch zahlbar und gibt eine gewisse Sicherheit. Und macht den Kopf frei für den eigentlichen Job/Kompetenz im Tradingbereich.
KEINE SUMMIERUNGEN. Bitte mitdenken. Sonst würde Herr Mafiosi jeden Tag ein Mirus Statement mit "NET PROFIT/LOSS FROM TRADES 1000000.00" angeben. Du musst auch nichts nachschiessen, es geht nur um die Ermittlung der zu versteuernden Erlöse aus Kapitalgeschäften. Es ist natürlich alles nicht schön und wird auch die kleine Maus im FA überfordern. Deswegen würde ich für die ersten Jahre einen Steuerberater nehmen, der das alles entsprechend aufbereitet und für Fragen des FA bereitsteht. Ausserdem steht er mit seiner Unterschrift auf der Steuererklärung auch in der PFLICHT alles richtig zu machen.
Zu Versteuern Per Trade EUR = (Ausstiegskurs USD * USD/EUR Referenzkurs des Tages) - (Einstiegskurs USD * USD/EUR Referenzkurs des Tages)
Ich bin mir nicht sicher, wie genau der "EURO Referenzkurs des Tages" ermittelt wird. Das ist ein komplexes Thema, welches ich dem Steuerberater überlasse. Es gibt da einige Varianten. Wenn zum Beispiel der Kassakurs genommen werden soll gilt dieser bis 12Uhr des Folgetages, weil erst zu dem Zeitpunkt der nächste Kassakurs festgelegt wird. Ausserdem kann es noch interessant sein, in welcher Währung das Konto geführt wird. Denn wenn man das Konto in Fremdwährung führt, dann kann es zu Devisenkursgewinnen kommen, wenn die Fremdwährung schwächer wird. Es gibt ja auch ganz normale Regeln wie man ein Fremdwährungskonto steuerlich abrechnet - das greift hier also auch noch.
Alle Angaben ohne Gewähr - bin kein Profi.
Die Idee zu seinem FA zu gehen, um das zu besprechen finde ich gar nicht so schlecht. Ich weiß nicht, ob das in D auch so funktioniert, aber man kann ja euch eine Absprache treffen, dass das alles keinen Sinn macht und man den Umrechnungskurs des Brokers nimmt. Kann mir vorstellen, dass viele da Gesprächsbereit sind. Im größeren Maßstab funktioniert das ja auch. Nach dem Motto: "Du bekommst deinen Teil, nun lass uns mal den schnellsten Weg finden". Denn eins ist ja klar: Es wird keine großen Abweichungen an der Steuerlast geben, ob man nun den Brokerkurs, den ECB Kurs oder den Kassakurs von gestern, heute oder morgen nimmt!
Hm, ich habe heute mit einem Traderkollegen gesprochen, und bei dem ist das so, dass seine bisherigen Steuerunterlagen sehr einfach gestaltet waren: Brokerkontenstand am Jahresbeginn und am Jahresende, die Differenz in Euro, dann den Anteil von 801/1.602 Euro Freibetrag und alles drüber hinaus mit bekanntem Satz von 25% + 1,375%. Keine Einzeltradeübersicht, keine tages- oder Monatsabschlüsse, kein irgendwelches Generv. Summe, die es zu versteuern gilt, und gut. Fertig.
Ich denke, ohne Plan davon zu haben: Ausdrucke als Nachweise, dann kann die Finanzamtmaus sich damit beschäftigen, falls sie das denn wirklich tut. Tabellarische Übersicht als Monatsabschluss. Umrechnungskurse vom Broker nehmen, da kommt es zu keinen Unstimmigkeiten. Einreichen. Abwarten.
Wenn sich dann was tut, weswegen auch immer, dann lasse ich mir das genau erklären, was sie will. Anhand eines Beispieles. Und wenn das schlüssig scheint, also keine Zahlenverfälschungen oder sowas, also nur genauer aufgelistet, dann tue ich mir die Arbeit an. Wenn das auf den Trade genau gemacht werden soll, und dann noch mit Sonderwünschen, dann beantrage ich, dass ich mit den vorhandenen Unterlagen, die ja alle vorliegen, gemeinsam mit ihr alles durchgehe und mir erklären lasse, wozu das Not tut. das sollte dann schlüssig sein. Wenn nicht, dann darf sie mir das solange erklären, bis ich den Sinn verstanden habe. Denn wenn alle meine Ein- und Auszahlungen ebenso vorliegen, ist das doch relativ wurscht, was mit dem einzelnen Trade ist. Wie das dann steuerlich kriminell von mir genutzt werden könnte, möchte ich dann schon erklärt bekommen.
Naja, nachdem ich nun die Monatsübersicht fertig habe, werde ich noch als zweites die Tagesübersicht angehen. Ist ja eh Tradingflaute angesagt die nächsten 3 bis 4 Wochen. Dann liegt das schon mal vor. Einzeltrades lasse ich solange außen vor, bis mich das Amt von der Notwendigkeit überzeugt hat. Dann kann ich immer noch klein beigeben. Ich bin ja nicht gerade ein Handelshaus mit 5 oder 10 Mitarbeitern und Millionen von Euros in Verwaltung. Nach wie vor bin ich ein für das Amt unbedeutender Trader.
@Koepisch
Ja, ich weiss, das sind auch Summierungen... Grrr, mir geht das Thema schon jetzt auf den Senkel. Magst ja Recht haben
Ich habe 'ne geile Idee. Habe ja heute schon wieder zu dem Thema rumgesucht und mich auf die Besteuerung von Fremdwährungskonten beschränkt, welche ja etwas mehr verbreitet sind. Dazu findet man Einiges online.
Jetzt ist mir die spontane Idee gekommen, mal die Anwälte arbeiten zu lassen und einfach einen kurzen Abriss der Probleme mit einem LINK zu diesem Thread an die paar Steuerberater/Anwälte zu schicken, die schon mal was zu dem Thema kundgetan haben. Ich setze dann auf die Neugier der Personen, was "die denn da" so machen und treiben.
Derjenige der sich als kompetent erweist, soll dann anschließend hier gelobhudelt und mit neuen Klienten versorgt werden. Ausserdem werden wir ihn in unsere Abendgebete einschließen.
Die meisten vorgenannten Beiträge schiessen massiv über das (Versteuerungs-)Ziel hinaus.
In der Schweiz werden für die Steuer folgende Vorgaben gemacht (für D natürlich nicht zwingend umsetzbar):
Gewinne / Verluste werden in der Heim-Währung ausgewiesen.*
Sämtliche Fremdwährungen erhalten während des Jahres einen fixierten Buchkurs. Dieser kann quartalsweise
angepasst werden, falls Quartalsabschlüsse zu veröffentlichen sind.
Per Jahresende werden ALLE Fremdwährungs-Konti zum Jahres-Schlusskurs der entsprechenden Währung in
die Heimwährung umgerechnet und so in die Bilanz sowie Erfolgsrechnung einfliessen. Wird ein Fremdwährungs-
Konto unter Jahr aufgelöst, so wird der Kurs am Auflösungstag verbucht (Beleg) - und ist damit aktuell verbucht
worden. Alle anderen Konti werden per Saldo Ende Jahr (Stichtag Wechselkurs) bewertet.
Nur diese Gewinn-/Verlust-Zahlen sind dann für die Steuer-Angaben verbindlich.
Firmen, deren Jahresabschluss nicht auf den 31.12. fällt, haben evt. einen Zusatz-Aufwand für die Steuern.
Aber Achtung (Geldwäscherei hin oder her): Alle Belege für die Ein- und Ausgaben sind für den Treuhänder und
evt. für die Steuerbehörden offenzulegen. Mit anderen Worten für Trader sind die übers Jahr getätigten und vom
Broker zur Verfügung gestellten Angaben zu einzelnen Trades der Steuer-Erklärung gegebenenfalls beizulegen.
*Heimwährung für eine Firma kann auch NICHT-CHF sein, falls dies für die Rechnungslegung anders definiert wurde.
Beispiel dazu sind zB. Muttergesellschaften in anderen Ländern - oder Ueberlegungen wegen starkem Handel Import /
Export mit Produkten, wo die Wertschöpfung im eigenen Land niedrig ist - etc.
Was hier für normale Firmenbuchhaltungen gilt, ist auch für Trader / Advisor / Broker etc. verbindlich.
GFIs1, welcher schon div. Buchhaltungen und Abschlüsse / Steuererklärungen mit Fremdwährungen begleitete.