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Mein erstes Mal: KAP selbst ausfüllen - und das eben als Trader. Watt n Krampf. Eigentlich brauche ich das nur im WISO Steuer-Sparbuch 2013 (für 2012), doch ich blicks nicht wirklich. Darum habe ich mir einen Ausdruck der 2 Seiten KAP besorgt - und blicks nicht unbedingt mehr als zuvor. Der Rest meiner Steuererklärung ist gemacht, damit habe ich keine Probleme.
Beispieldaten:
a) 01.01.2012 - 30.06.2012: Forexbrokerbude, Kanada, -1.000€ Verlust.
b) 01.07.2012 -31.12.2012: Futuresbroker, USA, +4.000€ Gewinn nach Abzug aller Kosten.
- Keiner der beiden Broker führt Steuern von sich aus ab, also eigenständig Abgeltungssteuer machen.
- Keine Spekulationen mit Aktien, Fonds, sonstige Beteiligungen oder was auch immer es gibt.
- Günstigerprüfung = Ja, scheint mir Sinn zu machen. Oder besser Verzicht?
- Tagesgeldkonto, Deutschland, +100€ Zinsgutschrift in 2012.
- Es liegen keine Steuerbescheinigungen von Broker oder Bank vor. Sind diese zwingend notwendig? Ich habe aus den Brokerabrechnungen eine Übersicht in Excel erstellt, den Freibetrag von 801€ als Single unterlegt.
- Keine Kirchensteuer. Keine Altverluste. Keine Steuerstundungsmodelle.
Abgeltungssteuer-Berechnung:
1. Gewinnsaldo: 3.000€
2. Minus 801€ Freibetrag = 2.199€ zu versteuernder Gewinn
3. 2.199€ mal -25% = -549,75€ Abgeltungssteuer
4. 2.199€ mal -1,375% = -30,24€ Solianteil
5. Gesamtsteuerabgabe = -579,99€
Was bedeuten:
- Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben?
- Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben?
- Kapitalerträge, die der tariflichen Einkommenssteuer unterliegen?
Wie kommen dann noch diese in die Verrechnung:
- Steuerabzugsbeträge zu Erträgen in den Zeilen 7 bis 22 (und zu Beiteiligungen in den Zeilen 31 bis 46)?
- Anzurechnende Steuern zu Erträgen in den Zeilen 25 bis 28, 48 und 49 und aus anderen Einkunftsarten?
Wer weiss hier Bescheid, wo was eingetragen wird?
Danke!
Viele Grüße,
Renkotrader
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Bin neu hier im Forum und stiess zuerst auf die "Deutsche Ecke", dann diesen thread bezueglich Deutscher Steuern, der mich sehr interessiert. Kurz zu meiner Person: Gebuertiger Hesse; ich trade Futures - hauptsaechlich 6E.
Hoffe dass ich hier etwas beitragen kann.
Ich dachte mir ich fange einfach mal am Anfang an. Also ging ich zum Gewerbeamt unserer kleinen Stadt (suedlich von Duesseldorf) und erklaerte der Dame als DayTrader taetig werden zu wollen, und was denn dazu noetig sei. Sie sagte gleich sie habe keinen blassen Schimmer und ich sollte mich an die Industrie und Handelskammer wenden. Also IHK. Die Kontaktperson dort kannte auf jeden Fall schon mal den Begriff "DayTrader", war sich aber auch nicht sicher was dazu noetig sei. Nach Ruecksprache mit seinem Vorgesetzten verwies er mich an die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Ich rief die BaFin an, sagte kurz um was es geht, und sie baten mich es schriftlich einzureichen. Dies machte ich jetzt wie folgt:
Ich möchte als DayTrader tätig werden und möchte wissen, in welcher Form und mit welchen Genehmigungen und Anmeldungen ich dies als Selbstständiger mit Sitz in NRW machen kann.
Die Börse, an der ich Futures traden möchte ist die Chicago Mercantile Exchange; der Broker den ich benutzen werde ist ein lizenzierter Broker in Amerika.
A. Das Tradingkapital ist zum einen mein eigenes. Dies benötigt - soweit ich weiss - keiner weiteren Genehmigung, da ich dann ja mein eigenes Geld dem Risiko aussetze. Steuerlich gesehen würde dies unter die Kapitalertragssteuer fallen. Sehe ich das richtig? Muss ich dazu ein Gewerbe anmelden, und wenn ja welches? Und was muss ich gegenüber dem Finanzamt angeben? Die monatlichen Einkünfte/Profite können natürlich sehr stark schwanken.
B. Zum anderen habe ich die Möglichkeit mit Fremdkapital zu traden. Dies würde derart ablaufen, dass zwischen dem Investor und mir ein schriftliches Abkommen getroffen würde. Der Entwurf eines solchen Abkommens liegt als Anlage 1 bei. Wobei momentan zu bemerken ist, dass solche Investoren keine Deutschen wären sondern eher Amerikaner, also dem Amerikanischen Gesetz unterlägen.
Der Investor würde sodann ein Tradingkonto bei dem Amerikanischen Broker eröffnen, und mir eine schriftliche Erlaubnis erteilen dieses Tradingkonto zu traden. Diese Erlaubnis beinhaltet alle Rechtsvorlagen der Amerikanischen SEC (Security and Exchange Commission). Anhang 2 ist ein Entwurf/eine Kopie dieser Power of Attorney.
Auf das Kapital habe ich also keinen direkten Zugriff. Am Ende des Monats würde der Profit prozentual zwischen dem "Investor" und mir geteilt werden, und ich bin darauf angewiesen, dass der Investor diesen Profit an mich überweist, ansonsten würde ich leer ausgehen. Dieser Profitanteil wäre dann mein zu versteuerndes Einkommen. Auch hier würde dies von Monat zu Monat von der Höhe her schwanken. Und auch hier ist die Frage, was zu berücksichtigen ist, um dies ordnungsgemäss machen zu können.
Jetzt bin ich mal gespannt was die antworten werden und ich werde deren Antwort dann hier posten.
zuerst ich bin kein Profi auf dem Gebiet, aber ein Gewerbe brauch man doch nur wenn man auch Kunden hat oder?
Wenn Du also mit Deinem privaten Kapital handelst dürfte alles einfacher sein. Wenn allerdings Fremdkapital (Kunden) ins Spiel kommen, wird das komplizierter..
Ansonsten wenn man nur für sich handelt hätte ich gesagt immer die GuV Bescheinigung vom vorigen Jahr vom Broker geben lassen und der Steuererklärung beilegen.
Gruß
wie ich in meinem vorigen Post schrieb, bin ich kein Pro auf dem Gebiet... eher das Gegenteil.
Naja und die letzte Zeit fliegt mir öfters mal der Begriff "1099 Tax Document" um die Ohren. Sowas bekommt
man wohl von den Ami Brokern als Jahresbescheinigung aussgestellt. Bei rumgoogeln sahen diese Dokumente sehr
spärlich / mit wenig Information versehen aus. Und mich würde mal interessieren ob das deutsche Finanzamt diese Dokumente als Bescheinigung akzeptiert.
Ich denke schon das die eine Bescheinigung sehen wollen, sonst könnte man ja irgendwas in die Steuererklärung schreiben..
Hoffe Euch ist der Begriff schon mal begegnet
Die BaFin verwies mich an die Deutsche Bundesbank. Von denen bekam ich eine Antwort.
A. Die Verwaltung eigenen Vermögens stellt grundsätzlich keine Tätigkeit dar, für die eine Erlaubnis erforderlich ist. Insofern bestehen aus bankaufsichtlicher Sicht keine Bedenken gegen die Aufnahme der Tätigkeit. Bezüglich der steuerlichen Behandlung Ihres Geschäftsmodells können wir Ihnen keine Auskunft erteilen. Wir empfehlen Ihnen, sich diesbezüglich an einen Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt zu wenden.
B. Ihr geplantes Handeln für Dritte ist als Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG einzustufen. Diese Tätigkeit darf ... nur mit vorheriger Erlaubnis der BaFin betrieben werden. Voraussetzungen für einen Erlaubnisantrag können Sie dem beiliegenden Merkblatt entnehmen.
Das ist ein 27-seitiges "Merkblatt über die Erteilung einer Erlaubnis zum Erbringen von Finanzdienstleistungen gemäß § 32 Abs. 1 KWG".
Da der Antrag ein eigenes Unternehmen erfordert sowie die Antragstellung selbst mit Kosten in Höhe von ca 2000EURO verbunden ist, kam das für mich nicht in Frage.
Ich tauschte mich deswegen mit meinem Amerikanischen Partner aus ob es nicht noch andere Ansatzmöglichkeiten gibt. Wir fanden das folgende was ich in der Form dann an die Deutsche Bundesbank schrieb:
"Ich bin ein DayTrader. Wie und wo ich meine Trades ausführe ist denen in Amerika eigentlich egal solange sie diese nur nachvollziehen können. Also gibt es die Möglichkeit, dass ich meine Trades in meinem eigenen Konto ausführe und diese Trade zeitgleich auf einem anderen Server in Amerika angezeigt wird. Von diesem anderen Server können die von mir ausgeführten Trades sozusagen kopiert werden. Dieses Kopieren obliegt nicht mir, sondern meinem Amerikanischen Partner. Ich habe keinen Einfluss darauf ob jede oder nur vereinzelte meiner Trades übernommen werden. Desweiteren heisst dies, dass ich auch keine wenn auch nur begrenzte Handelsvollmacht über andere Brokerkonten haben werde. (Ich bekomme dann von meinem Amerikanischem Partner wöchentlich Provisionen.)
"Wenn ich es richtig verstehe, benötige ich unter diesem Szenario auch faktisch keine Handelsvollmacht, weil ich keine Trading-befehle gebe, sondern der/die Nutzer seine/ihre eigenen Befehle geben, die sie selbst auf ihrem eigenen Konto ausführen können."
In Ihrem Antwortschreiben sagte die Deutsche Bundesbank:
"Auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass Sie mit ihrer angedachten Geschäftstätigkeit nicht in einem nach dem KWG erlaubnispflichtigen Bereich tätig werden."
Mit diesen Informationen suchte ich dann einen Steuerberater auf. Der sah diverse Möglichkeiten der Besteuerung. Wenn es akut wird, wird er es genauer studieren wie dieser Sachverhalt steuerrechtlich zu würdigen ist. Er wird dann beim Finanzamt eine sogenannte verbindliche Auskunft beantragen. Diese hat grundsätzlich Bindungswirkung und gewährt damit Rechtssicherheit. (Bei mir wird das dann akut sein, wenn meine monatlichen Provisionen eine Höhe von 5000EURO erreicht haben).
M.E. nach ist es gut diesen Briefwechsel gehabt zu haben, denn der weist nach, dass es mir Ernst ist. Und das Finanzamt kann schon mal nicht einwinken, dass es sich bei meiner Tätigkeit als DayTrader um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit handelt.
ich kenne diese verbundenen Accounts als "Blockaccounts", die mein Broker ja auch anbietet. Über diesen kann ich insgesamt 15 miteinander verbundene Accounts handeln, wobei einer davon ja mein eigener ist, sozusagen der Masteraccont, auf dem ich direkt handle. Die Grenze von 15 insgesamt hat wohl etwas mit dem Steuerrecht zu tun. Weiss nun aber nichts darüber. Die einzelnen Account-Inhaber sind vollkommen für alles verantwortlich, was Risiko und Steuer betrifft - ich hätte nur die Handelsvollmacht, jedoch keinen weiteren Zugriff. Diese Blockaccounts befinden sich alle beim gleichen Broker. Fremdgeldverwaltung ist das im strengeren Sinne nicht, denke ich, bleibt erlaubnispflichtfrei. Was ich dann an Honorardeals vereinbare, das dürfte ebenso unsere Sache sein, solange sich das in normalen Bereichen bewegt. Versteuern muss ich diese Einnahmen dann logischerweise auch, weil hier ja auch Rechnungen geschrieben würden und diese Gelder als Dienstleistungserbringung fließen. Glaube nicht, dass es hier besondere Fallstricke gibt, kannst jedoch mal erzählen, was nun Stand der Dinge ist.
mich würde auch interessieren was aus den EkSt Fragen geworden ist.
Wie wurde vorgegangen. Einfach eine Monatsabrechnung oder doch Tagesabrechnungen verwendet?
Oder gar doch alle einzelnen Trades abgerechnet?
nachdem unser ungarischer Kollege nun sein Einkommen als PropTrader bei TopStepTrader ergänzen kann, stellt sich mir die Frage, wie das zusätzliche Einkommen in D versteuert werden würde und in welcher Einkommensklasse das einzuordnen wäre. Ich würde annehmen, das das mit dem persönlichen Steuersatz versteuert wird und als "Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit" gilt. Wenn man keine europäischen Produkte handelt, dann konnte das ein Weg sein, die kommende Transaction Tax zu umgehen bzw. das den Profis von TopStepTrader und dem angeschlossenen Broker zu überlassen. Das die Abgeltungssteuer von 25% bleibt, ist ja mittlerweile auch mehr als fraglich. Die Steuerberater und das Finanzamt werden mit Sicherheit noch keinen Präzedenzfall haben.
ist eigentlich bei der Abfrage/Suche nach kompetenten Steuerberatern zum (Day-)Trading was Kommunizierbares rausgekommen oder fällt unsere Beschäftigung in der Branche immer noch unter "die unbekannte Spezies"?