Welcome to NexusFi: the best trading community on the planet, with over 150,000 members Sign Up Now for Free
Genuine reviews from real traders, not fake reviews from stealth vendors
Quality education from leading professional traders
We are a friendly, helpful, and positive community
We do not tolerate rude behavior, trolling, or vendors advertising in posts
We are here to help, just let us know what you need
You'll need to register in order to view the content of the threads and start contributing to our community. It's free for basic access, or support us by becoming an Elite Member -- see if you qualify for a discount below.
-- Big Mike, Site Administrator
(If you already have an account, login at the top of the page)
mit Interesse habe ich eure Beiträge gelesen und verinnerlicht. Allerdings stellen sich mir noch ein paar Fragen:
-Wenn das Konto bei einem US-Broker ist, muss dann erst die Steuer abgeführt werden, wenn ausgezahlt wird?
-ich habe bisher nur Verluste eingefahren. Ab wann muss ich die Steuern abführen und ausweisen? Ab 801€?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
Tolle Arbeit bisher.
Grüße
arroganzmaschine
Can you help answer these questions from other members on NexusFi?
Ohne jegliche Gewähr, ich habe mit Steuerberatung nichts zu tun, und lasse hier meine Gedanken ein wenig laufen.
Kapitalerträge, darunter fallen Zinseinkünfte und Kursgewinne aus Handelsgeschäften werden in Deutschland mit einem einheitlichen Steuersatz von 25% zuzügl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer besteuert. Diese sogenannte Abgeltungssteuer wird von inländischen Instituten automatisch einbehalten, sofern kein Freistellungsantrag gestellt wurde.
In Deinem Fall, wenn Du ein US Konto führst werden seitens des US-Brokers oder der Depot-Bank keine Abgeltungssteuern einbehalten. Das ändert natürlich nichts an Deiner Steuerpflicht. Steuerpflichtig sind, wie Du schon richtig erwähnt hast, alle Beträge oberhalb des Freibetrags von 801,- €. Wenn Deine gesamten Kapitaleinkünfte (inkl. deutscher Festgeldkonten etc.) unterhalb dieser Schwelle liegen, dann brauchst Du bei der Steuererklärung die Anlage KAP nicht auszufüllen.
Ein Ausfüllen macht nur dann Sinn
-> wenn zum Beispiel zu viel Abgeltungssteuer gezahlt wurde (keine Freistellung beantragt) und Du wieder etwas zurückbekommst
-> wenn Du Verluste generiert hast, die Du in den kommenden Jahren mit möglichen Gewinnen verrechnen möchtest, um hierdurch Steuern zu sparen
Verluste aus Kapitalvermögen (also zum Beispiel Kursverluste aus Aktien oder Termingeschäften/Futures) können allerdings nur mit entsprechenden Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Eine Verrechnung mit anderen Einkunftsarten ist nicht möglich. Für Aktienveräußerungen gelten noch weitergehende Einschränkungen, da Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden dürfen. Die Verrechnung erfolgt also nur innerhalb der Anlageklasse.
Ich würde an Deiner Stelle aber folgendes machen:
Wenn Du in 2014 negative Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt hast, würde ich diese in der Steuererklärung in jedem Fall angeben. Den erzielten Verlust kannst Du dann in den Folgejahren mit Gewinnen nur aus Kapitalvermögen verrechnen, d.h. er wirkt sich, so Du denn in 2015 oder später solche Gewinne erzielst, die den Freibetrag von 801€ überschreiten, steuermindernd aus. Dabei gelten allerdings die oben erwähnten Beschränkungen für Aktiengeschäfte, wo die Verrechnung nur innerhalb der Anlageklasse möglich ist.
Nochmal hier ein Disclaimer: Ich bin kein Steuerberater und habe nur so eine Art Ahnung. Bitte wende Dich an jemanden, der befähigt und befugt ist, solche Auskünfte zu erteilen.
Hier fehlt noch ein zweiter Button für "Thanks"! Großes Dankeschön an dieser Stelle für die ausführliche Beschreibung. Das hilft mir schon sehr weiter und zeigt mir auf, wie ich in Zukunft mit Verlusten/Gewinnen bei Futures umzugehen habe. Da bisher nur der erste Fall eingetreten ist, wäre ein "Verlustvortrag" natürlich sinnvoll. Vielen Dank für diesen Beitrag so kurz vor dem Wochenende.
meine alternative:
1) konto bei ausländischen brokern
2) niemand weiß davon
3) in der steuererklärung steht kein wort von irgendwelchen trading/kapitalgewinnen
4) keine steuern, kein zeitaufwand, keine probleme
Es gibt grenzüberschreitende Kontrollmitteilungen der Finanzämter innerhalb der 27 EU-Staaten. Wenn Du Pech hast landen die Mitteilungen über die Zinsgewinne aus Deinem Depot beim Wohnsitz-Finanzamt, das sich dann die Frage stellt, woher das Kapital, welches zu den Zinsgewinnen führt eigentlich kommt.
Du müsstest also ein Konto außerhalb der EU eröffnen. Achte dabei aber auch auf die Einlagensicherung. Die Verschleierung von Einkünften aus Termingeschäften ist natürlich illegal. Damit man Dich findet, musst Du nur in Foren ein paar Fährten legen.
ich weiß war nicht ganz ernst gemeint, mein post.
hab erst vor kurzem mit trading begonnen und bin derzeit noch im verlust-bereich. wenn ich mal geld damit verdiene, werd ich's natürlich versteuern
Mich interessiert es, wie die steuerliche Behandlung für mich als Deutscher ist, der mittels Topsteptrader Gewinne in 2017 generiert (mal nicht drüber diskutieren, ob mir das gelingt, sondern rein die Auswirkungen in diesem Falle):
1. Erhalte ich von TST eine Jahresabrechnung, steuerliche Zusammenfassung?
2. Muss ich das, was ich von TST erhalte, von einem deutschen Spezialisten (Steuer, Notar, ...) dokumententechnisch bearbeiten lassen, damit dieses gültig/verwendbar ist?
3. Welche Art der Versteuerung trifft mich dann? Abgeltungssteuer oder Einkommenssteuer für Erträge aus dem Futureshandel, bzw. die Provision/den Anteil daraus?
es betrifft mich derzeitig zwar nicht selbst, doc ich möchte es schon auch gerne wissen, wie hier verfahren wird, wenn jemand in Deutschland für eine Prop-Firma handelt wie TopstepTrader oder One Up.
Hat jemand hierzu eine valide Information, welche Art Vertrag vorliegt und wie die steuerliche Behandlung bei den Einnahmen durch Gewinne sind?