Welcome to NexusFi: the best trading community on the planet, with over 150,000 members Sign Up Now for Free
Genuine reviews from real traders, not fake reviews from stealth vendors
Quality education from leading professional traders
We are a friendly, helpful, and positive community
We do not tolerate rude behavior, trolling, or vendors advertising in posts
We are here to help, just let us know what you need
You'll need to register in order to view the content of the threads and start contributing to our community. It's free for basic access, or support us by becoming an Elite Member -- see if you qualify for a discount below.
-- Big Mike, Site Administrator
(If you already have an account, login at the top of the page)
because the german traders subforum is closed, i have to post my german trader specific question here. I've done some backtesting beyond my loved FDAX and figured out that the 6E has a similar good RR Ratio, so the 6E was selected to more detailed backtesting. Unfortunately i need a more contracts to achive the 2% fixed risk. Therefore the commissions growing rapidly. My question is, if i could declare the commissions as costs (which decrease the returns)?
Kosten geltend machen in: Anlage KAP - Zeile18/Feld35 : "In Zeile 15 enthaltende Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien"
Thanks Koepisch
Can you help answer these questions from other members on NexusFi?
I've seen the "CLOSED" button and couldn't find a "new Thread" button.
i was here:
Big Mike's Trading Forum > Trading Forums > Traders Hideout > Foreign Language > German Traders
German Traders Subforum
It is a post - not the thread himself! My fault...
I will try to correct this.
EDIT: I couldn't figure out how to close this thread and make a new one in the approbiate forum or how to move the thread. So @Big Mike please can you move the thread into the german subform?
Wo wir hier schon mal beim Thema Steuern sind: Kennt sich evtl. jemand damit aus, wie mit Gewinnen aus Future-Geschäften steuerlich generell umzugehen ist ?
Soweit ich weiß, kommen ja die 25% Abgeltungssteuer zum Tragen...ist das eine Pauschale die grundsätzlich abgeführt werden muss, oder kann ich andere Aufwände (Commissions, Trading Room Fees, etc.) dagegen aufrechnen ?
Konkret meine ich, wie man steuerlich damit umgeht, wenn / falls man sich gelegentlich einen bestimmten Betrag von seinem US-Broker überweisen lassen würde.
Und die zweite Frage wäre, wie sich das Ganze verhält, wenn man das Trading "hauptberuflich" betreiben würde...aber dafür wäre es vermutlich am Besten, mal einen versierten Steuerberater hinzu zu ziehen...
Da ich auf diesem steuerlichen Gebiet noch keinerlei Erfahrung habe, bin ich für jeden Tipp / Hinweis dankbar...
Bis jetzt ist in diesem Thread leider kein Informationszugewinn zu verzeichnen. Da das Thema aber eigentlich jeden Echtgeld-Trader interessieren sollte, gehe ich mal davon aus, dass das wohl jeder für sich ausmachen- und lieber darüber schweigen möchte.
Deswegen suche ich einfach nach Adressen von Steuerberatern, die Erfahrungen mit der Versteuerung von Tradinggewinnen haben und bei diesem Thema auch Gerichtsfest sind. In der Vergangenheit gab es einige Beispielprozesse, wo das eine oder andere Detail geklärt wurde. Man könnte sich bestimmt auch über die Aktenzeichen die Prozessbeteiligten holen, aber vielleicht geht's ja über diese Art und Weise etwas einfacher. Gerne auch per PN.
Dem kann ich mich nur anschließen...und ich bin ebenso an Adressen von versierten, besser wohl informierten(!) Steuerberatern interessiert, aber ich wäre auch schon für ein paar Tipps und Hinweise dankbar...
Meines Erachtens gibt es keinen Grund, hier nicht über dieses Thema zu sprechen. Es geht ja nicht um das Hose runterlassen, um zu sehen, wer wieviel Geld in der Tasche hat, sondern darum, wie der steuerliche Part zu handhaben ist. Das muss ja wohl nicht zwangsläufig über den Steuerberater gehen. Die Abgeltungssteuer ist ja auch so einfach gestaltet, dass man das mit seiner Einkommensteuer selbst erledigen kann. Anhang "SO", soweit ich weiss: https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Steuererklaerung/Einkommensteuer/2011/Anlage_SO_2011.pdf
Ich habs jetzt noch nicht durchgelesen, da ich in 2011 keine Gewinne aus dem Traden hatte, doch kann das kein Hexenwerk sein. Nach meinen Recherchen bleiben von den Gewinnen - hierbei das fortlaufende Saldo betrachtet - 801 Euro beim Ledigen, 1.602 Euro bei Verheirateten, anrechnungsfrei. Also unberücksichtigt. Zur Abgeltungssteuer von 25% kommt noch der Solianteil 25% von 5,5% = 1,375%, sowie Kirchensteueranteil, sofern vorhanden. Bei den "Freien" wären das dann 26,375%, die von dem zu versteuernden Gesamtgewinn abgeführt werden.
Dabei ist es wohl so, dass hier der Handel in eigenem Namen betrachtet wird. Heisst wohl dann: als privater Vermögensverwalter keine Gegenrechnungen von Betriebskosten und dergleichen. Maßgeblich sollten wohl die Brokerabrechnungen sein (denk ich mir). Wenn selbstständig als Händler, dann soll das wohl auch funktionieren, wenn man ein entsprechendes Gewerbe anmeldet, um als hier nicht über die Abgeltungssteuer, sondern über die Versteuerung als Selbstständiger alles gegenrechnet in Form einer Gewinnermittlung als Teil der Einkommenssteuerberechnung.
Kapitalgesellschaften oder den gewerblichen Wertpapierhandel lassen wir mal außen vor, denn um diese Frage ging es ja wohl nicht. Und ich bin nur Laie, das sind Infos, die ich ohne Garantie zusammengetragen habe. Ich weiss also nicht, was davon wirklich richtig und rechtens ist. Geht hier ja auch nicht darum, Beratungen zu machen, sondern das Wissen, was wir inne haben zum Thema, zu teilen. Oder? Wenn ich etwas Falsches geschrieben habe, bitte korrigiert mich, ich möchte ja auch vorhandene Fehlerquellen eliminieren. Danke!
Hier mal die Liste, die ich mir zur Einstufung zusammengestellt habe. Kann bestimmt auch der eine oder andere etwas mit anfangen. Wenn Fehler enthalten sind, gebt mir bitte Bescheid, da ich das für mich auch auf dem laufenden Stand halten will.
Viele Grüße,
Renkotrader
DAYTRADING
Private Vermögensverwaltung
Keine Erlaubnis als Finanzdienstleistungsinstitut nach dem KWG.
Keine Erlaubnis als Wertpapierhandelshaus nach dem WpHG
(Hinweis: Wer keine KWG-Erlaubnis hat, kann auch keine nach dem WpHG bekommen).
Keine Tätigkeit als Finanzunternehmen nach § 1 Abs. 3 KWG.
Kein direkter Handel mit anderen Marktteilnehmern
(Gemeint ist: keine Teilnahme am Börsenhandel als nach § 19 BörsG zugelassener Börsenhändler).
Einsatz ausschließlich des eigenen Vermögens, auf eigene Rechnung, auf eigenem Namen.
Handel über Broker/Depotbank.
Keine öffentlich zugänglichen Räume.
Keine Beschränkungen durch folgende Merkmale:
Daytrading
Anzahl der Transaktionen
Höhe des Handelsvolumens
Leerverkäufe
Zeiteinsatz
Geschäftsmäßige Organisation
Berufliche Vorbildung
Moderate Werbung wird toleriert, solange kein unternehmerischer Gesamteindruck vorliegt.
Abgeltungssteuer (25%), zzgl. Solibeitrag (1,375%) für Spekulationsgewinne (in der Einkommenssteuererklärung).
Kein Gewerbe vorliegend, daher auch keine Gewerbesteuerpflicht.
Urteil vom 29. August 2007: Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Aktenzeichen 3 K 5109/03 B.