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-- Big Mike, Site Administrator
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Hallo,
mich würde mal interessieren, wie ihr das Problem mit der Versteuerung von Derivaten ab nächstem Jahr lösen wollt. Sind ja denke ich die meisten Leute die Derivate handeln betroffen von. Wollt ihr eine GmbH gründen, ins Ausland ziehen ( wenn ja wohin ?) oder wie sind eure Lösungsansätze?
Ich werde nächstes Jahr eine GmbH gründen und in den Folgejahren auswandern. Mich zieht es nach Thailand, in Europa ist Zypern eine gute Wahl denke ich.
Mit ldt würde es wohl schwer werden, mit einer GmbH kann man ein Konto eröffnen. Man zahlt dann zwar proffesionelle Börsen Gebühren aber solange ich nicht auswandern kann bleibt es für mich die einzige Lösung.
--> Ich gebe gern zu, dass ich auch sehr unsicher bezüglich der Konsequenzen bin. ALSO: Wer ergänzendes/berichtendes/neuers hinzuzufügen hat ist willkommen !!!
Es scheint z.B. nicht klar, welche Instrumente genau betroffen sind - ETFs? Normaler Devisenhandel via Forex? Öl-Futures?
- Eine Nahe liegende Möglichkeit wäre es, auf nicht betroffene Instrumente auszuweichen ...
- Die verfassungsrechtlichen Konsequenzen des Gesetzes sind mir nicht klar - insbesondere die willkürlich erscheinende selektive steuerliche Ungleichbehandlung bestimmter Trading-Arten. Hier sind sicherlich Klagen zu erwarten. Im besten Fall kommt es zu einer Überarbeitung der Vorlage.
- Auswandern? Der Vorschlag kommt ja immer wieder. Da ich den (Süd-)asiatischen Raum ein wenig kenne, kann ich davon nur dringen abraten (z.B. Krankenversorgung, Sicherheit). Vielleicht ergeben sich durch den Brexit ja neue, bequemere Möglichkeiten (Kanal-Inseln). Zuzutrauen wäre es den Engländern...
Korrigiert mich bitte, falls ich da falsch liegen sollte, aber so wie ich die Sache bisher verstehe, ist das Problem der neuen Besteuerungsregeln irrelevant, sofern man...:
a) sein Tradingkonto bei einem ausländischen Broker hat, der nicht automatisch Steuern abführt und...
b) am Ende des Kalenderjahres dann unterm Strich nicht mehr als EUR 10.000 im Minus ist
EDIT: Offenbar war ich mit der o.g. Annahme auf dem Holzweg, zumindest, wenn die folgende Interpretation im von Trendseek verlinkten Artikel zutrifft:
"Nicht betroffen sind Kunden von Brokern im Ausland, die keine Abgeltungsteuer abführen und bei denen Trader ohnehin eine Steuererklärung abgeben müssen. Hier gibt es keinen unterjährigen Abzug der Abgeltungsteuer. Die Verlustverrechnung ist aber natürlich auch bei diesen Brokern auf 10.000 Euro pro Jahr begrenzt."
In jedem Fall ist die ganze Sache natürlich eine Frechheit, und ich bin auch der festen Überzeugung, dass eine Beschränkung von verrechenbaren Verlusten auf EUR 10.000 rechtlich nicht haltbar ist und dass der BFH das irgendwann kippen wird. Bleibt zu hoffen, dass man sich entsprechenden Musterverfahren anschließen kann und nicht jeder einzeln vor Gericht gegen diesen Schwachsinn ankämpfen muss...
Ansonsten wäre Auswandern für mich definitiv eine Option (ich kann dem Klima in Deutschland ohnehin nichts abgewinnen...)
ich bin gerade aufgewacht, sprich ich habe bislang das Thema gar nicht auf dem Schirm gehabt.
Ich meine Zusammenfassung korrekt oder falsch? Ich handle ausschließlich Futures (NQ,GC, CL). Angenommen ich erwirtschafte im Laufe des Jahres 120.000 Dollar, dann bin ich von dieser Regelung doch gar nicht betroffen?
Ich verstehe noch nicht ganz was mit unterjährige Verlustrechung gemeint ist